Beitragsordnung

Laut §6 der Satzung gilt die folgende Beitragsordnung. Diese Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Beitragsstruktur und die Beitragshöhe sowie über Umlagen und Gebühren.

§1 Erhebungszeitraum und Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist als Jahresbeitrag in voller Höhe im voraus zu zahlen. Dieser Beitrag wird spätestens einen Monat nach Beginn des laufenden Kalenderjahres fällig, bei Eintritten einen Monat nach Beginn der Mitgliedschaft.

Bei Eintritten während des laufenden Geschäftsjahres ist der volle Jahresbeitrag zu erheben.

Bei Vereinsaustritten bleibt die Beitragschuld für das volle Geschäftsjahr erhalten.

§ 2 Zahlungsweise

Regelzahlungsform ist das Einzugsermächtigungsverfahren. Zur Anwendung dieses Verfahrens ist es erforderlich, dass das Mitglied dem Verein eine schriftliche Einzugsermächtigung zu Lasten seines Girokontos gibt.

Das Beitragskonto des Vereins ist:

Sparkasse Minden-Lübbecke:  IBAN DE96490501010011536869

Der Vorstand wird ermächtigt,  Bearbeitungsgebühren für den zusätzlichen Aufwand bei Bareinzahlungen und Überweisungen, Rücklastschriften, sowie bei Zahlungsverzug festzusetzen.

§ 3 Beitragshöhe

Die Beiträge werden nach Einzelpersonen und Familien, sowie juristischen Personen (Firmen, Institutionen und Vereine) unterschieden.

Für Einzelpersonen wird ein Jahresbeitrag von 15 EUR erhoben

Für Familien wird ein Familienbeitrag von 30 EUR pro Jahr erhoben. Zu einer Familie zählen alle zu einem Haushalt gehörigen Personen (Kinder bis zum 18. Lebensjahr).

Juristische Personen (Kapital- und Personengesellschaften, Einzelfirmen, öffentliche Institutionen und eingetragene Vereine) bezahlen einen Jahresbeitrag von 30 EUR.

Der Vorstand kann auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen abweichende Beiträge festsetzen.

Dielingen, 01.09.2005

Raum für Gemeinde e. V. - Koppelweg 03 - 32351 Stemwede-Dielingen